Häufig gestellte Fragen.


1. Wann sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?

  • bei Vorliegen bestimmter seelischer Krankheiten, wie depressive Verstimmung, Schlafproblemen, Ängsten, Zwängen.
  • bei familiären, beruflichen und sozialen Problemen.
  • in Not- und Krisensituationen.
  • bei traumatischen Erlebnissen.
  • bei Verlust eines geliebten Menschen durch Tod, Trennung oder Scheidung.
  • in schwierigen Lebenssituationen.
  • zur persönlichen Weiterentwicklung, um dem Leben einen anderen Sinn zu geben, zur Selbstentfaltung.
  • Unterstützung und Begleitung wenn ihr Partner, Kind, Eltern… an einer psychischen Krankheit leiden.


2. Wie lange dauert eine Therapie?

In der Regel lässt sich darüber keine genaue Aussage treffen. Dies ist abhängig von der Art der Störung, dem Umfang des Problems, der Motivation des Klienten, der Fähigkeit zur Selbstreflektion des Klienten.


3. Wer übernimmt die Kosten einer Therapie?

Der "Heilpraktiker für Psychotherapie" hat keine direkte Kassenzulassung, aber es gibt trotzdem Möglichkeiten der Kostenerstattung:

Viele private Krankenzusatzversicherungen und rein private Krankenversicherungen ermöglichen eine Kostenerstattung für Heilpraktiker.

Dieses sollte aber vor einer Therapie vom Klienten mit seiner Zusatzversicherung bzw. privaten Krankenversicherung geklärt werden.

Häufig verlangen die Zusatzversicherer/privaten Krankenversicherer auch hier eine Überweisung vom Facharzt (Psychiater) - eben die Feststellung der "Therapienotwendigkeit". Die Höhe der Kostenerstattung für den "Heilpraktiker für Psychotherapie" variiert von Versicherer zu Versicherer. Auch das sollte vom Klienten vorher geklärt werden.


4. Welche Vorteile ergeben sich für mich als Selbstzahler?

Klar! Der Heilpraktiker für Psychotherapie muß häufig aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Unser Geldbeutel ist uns heilig und heutzutage meist auch nicht mehr so üppig gefüllt.

Aber vielleicht hat man als Selbstzahler auch eine höhere Motivation, an seinen Problemen diszipliniert und lösungsorientiert zu arbeiten. Und mal ganz ehrlich: es wird nicht gerade das letzte Hemd gefordert.

Wirklich teuer sind meist andere und häufig weit unwichtigere Dinge im Leben. Außerdem bietet der Heilpraktiker häufig Zugang zu Therapieformen, welche Ihnen, als möglicher Klient, über die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen meist verwehrt bleiben.

Letztendlich aber müssen zwei Dinge, ganz unabhängig vom Geld, immer eine vordergründige Rolle spielen:Sagt mir der Therapeut zu?

Sympathie und Vertrauen sind die Basis für ein gutes Gelingen!

Was für eineTherapie wird durchgeführt? Finde ich mich darin wieder und kann ich damit etwas anfangen bzw. hilft es? Komme ich mit der Form/Technik zurecht?

Fragen Sie den Therapeuten danach und lassen sich Auskunft geben!

  • die Krankenkasse erfährt nichts
  • keine Wartelisten und lange Wartezeiten
  • Familien-Paartherapie wird nicht von Krankenkasse bezahlt
  • Dauer der Therapie ist variabel


5. Unterliegen Sie der Schweigepflicht?

Wie auch Ärzte und Pfarrer unterliegen wir der Schweigepflicht. Alles was in der Therapie stattfindet darf nicht an dritte weitergegeben werden. Auch im Falle einer Zusammenarbeit mit dem Hausarzt oder Psychiater haben wir die Verpflichtung die Erlaubnis von ihnen einzuholen. Nichts geschieht ohne ihre Zustimmung!


6. Dürfen Sie mir etwas verschreiben?

Nein! Hierfür sind ausschließlich Ärzte oder Psychiater zuständig.


7. Was ist überhaupt der Unterschied zwischen einem Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten?

Psychologen:

Psychologen (genauer: Diplom-Psychologen) sind alle, die das Studium der Psychologie an einer Universität abgeschlossen haben..

Inhalte des Diplom-Psychologie-Studiums umfassen die Grundlagen der Psychologie, Methodenlehre, Psychologische Diagnostik und die Anwendungsgebiete Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie und Klinische Psychologie.

Tatsächlich gehen viele Psychologen nach Ihrem Studium in den psychotherapeutischen Bereich, jedoch wählt eine große Zahl der Psychologen andere Arbeitsfelder z.B. im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich.

Psychologische Psychotherapeuten:

So genannte "Psychologische Psychotherapeuten" sind Psychologen, die aufgrund von bestimmten Qualifikationen den gleichen rechtlichen Status wie approbierte ärztliche Psychotherapeuten haben.

Seit dem Jahr 2000 ist eine mindestens dreijährige intensive Therapieausbildung zwingend für die Approbation und den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" zu absolvieren. Zumeist rechnen Psychologische Psychotherapeuten auch über gesetzliche Krankenkassen ab.

Psychiater (und weitere Fachärzte):

Psychiater sind Ärzte mit einer Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie. Ihre Ausbildung und Arbeitsweise ist mehr von einer körperlichen Sicht auf Ursachen und Heilungsmöglichkeiten von psychischen Problemen bestimmt. Die Behandlung mit Medikamenten (Psychopharmaka) steht bei Psychiatern im Vordergrund und kann von psychotherapeutischen Maßnahmen begleitet sein. Psychiater behandeln oft mit Kurzgesprächen, die keine Psychotherapie darstellen und auch nicht als solche verrechnet werden darf

Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG):

Zudem darf Psychotherapie ausüben, wer über eine Heilerlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) verfügt.

Überprüfung durch das Gesundheitsamt.

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